Royal Swiss Agency
„Royal Swiss Agency Marine Services“ wurde Ende der achtziger Jahre in einem kleinen Büro in der Nähe des Hafens von Suez als Schiffsmakler gegründet. Es dient Schiffen, die den Hafen von Suez oder den Suezkanal durchfahren. Als das Reedereigeschäft von staatlichen Unternehmen des öffentlichen Sektors monopolisiert wurde, agierten wir als schützender Vertreter der Eigentümervertreter. Von Anfang an waren wir bekannt für Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Integrität ... Weiterlesen
Royal Swiss Agency
Wir verdienen Ihr Vertrauen

Royal Swiss Agency
„Royal Swiss Agency“ bietet eine breite Palette von Versand-und Logistikdienstleistungen. Das Unternehmen beteiligt sich an der Befrachtung, Hafen-Agentur, Linienagentur, Suez-Kanal-Transit-Agentur und Spedition. Wir bieten zuverlässige und professionelle Dienstleistungen für viele namhafte Reeder, Urkunden, Manager und Händler. „Royal Swiss Agency“ vertreibt Schiffe für mehr als 480 namhafte Kunden auf der ganzen Welt. Wir bieten unseren Kunden eine erstklassige Dienstleistung und aktualisieren und überwachen alle Änderungen an den Regeln des Suez-Kanal-Transit- oder Hafenbehörden, um unseren Kunden zu nützen.
Unsere Dienstleistungen:
Haltungsdienste
Schutzagentur
Suez-Kanal-Transit
Marine Consulting
Schiffsmaklergeschäft
Heute machen unsere drei steuerfreien Lager, moderne Transportflotten und fortschrittliche Managementsysteme unseren Traum wahr. "Royal Swiss Agency Marine Services" ist jetzt One-Stop-Schiff-Service-Station.
Unsere Dienstleistungen:
Service-Station
Proviant und Bond-Geschäfte
Technische Geschäfte
Sicherheits- und Rettungsausrüstung
Pakete-Zollabfertigung
Reparaturarbeiten
Ersatzteile Wiederaufbereitung
Schiffswerften und Dockeinrichtungen
Ersatzteilversorgung
Tragbare Geräte-Vermietung
Bunker, Schmieröl und frisches Wasser
Umweltlösungen
Die Ägyptischen Häfen
Alexandria Hafen
Adabiya Hafen
Suez Hafen
Damietta Hafen
Sokhna Hafen
El-Dekheila Port
Petroleum Hafen
Port Said Osthafen
Suezkanal Transit-Guide nordwärts
1. Gruppe (Tankergruppe) festgelegtes Ankunftslimit: 0100 HRS Nördlich von 29 42,8 N Bei günstigen Navigationsbedingungen ist die Grenzzeit für Ankünfte aus Süd wie unten dargestellt zu verlängern.
A) Bei einer Ankunft zwischen 01:00 und 03:00 Uhr können solche Schiffe der Tankergruppe gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 3% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von SDR 7000 beitreten.
B) Bei einer Ankunft nach 03:00 Uhr und bis 04:00 Uhr können solche Schiffe der Tankergruppe gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 5% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von 10500 SDR beitreten.
C) Schiffe, die nach 4.00 Uhr eintreffen, können, sofern es die Verkehrsbedingungen erlauben, gegen eine Gebühr in Höhe von 10% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von 20000 SZR in den nach Norden fahrenden Konvoi einsteigen.
Bewegung der Gruppe: Von 06:00 Uhr bis 11:30 Uhr
2. Gruppe (gewöhnliche Schiffe) Festes Ankunftslimit: 0300 HRS Nördlich von 29 42,33 N Bei günstigen Navigationsbedingungen ist die Grenzzeit für Ankünfte aus Norden wie unten dargestellt zu verlängern.
Schiffe, die der normalen Gruppe beitreten können, können dies bei Ankunft nach 03.00 Uhr und bis 04.00 Uhr gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 3% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von SDR 7000 tun.
Schiffe, die nach 04:00 Uhr und bis 05:00 Uhr anreisen, können gegen Zahlung eines Aufschlags in Höhe von 5% der normalen Transitgebühren mit einem Höchstbetrag von 10500 SZR der Gruppe beitreten.
Schiffe, die nach 05:00 Uhr anreisen, können der Gruppe beitreten, sofern die Verkehrsbedingungen es zulassen, gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 10% der normalen Transitgebühren mit einem Höchstbetrag von 20000 SZR.
Bewegung der Gruppe: Abhängig von der Anzahl der Schiffe in der ersten Gruppe.
UKW-Kanäle im Einsatz: 16 & 14 Hafen Suezhafen Kontrolle vor Ankunft des Schiffes 72/48/24/12 Stunden ETA-Mitteilung an den Royal Swiss Agency Master sollte in seiner letzten ETA E-Mail an die Royal Swiss Agency folgen. Mit Ausnahme der Beamten dürfen keine Bamboats oder andere an Bord gehen. Bitte beraten Sie die Hafenpolizei entsprechend.
Bitte beachten Sie: p>
Informationen / Anweisungen zu allen anderen Angelegenheiten sollten an die Royal Swiss Agency gerichtet werden, die zusätzliche Anforderungen koordiniert und genehmigt. Spezielle Informationen für den Master, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Der Kapitän sollte wissen, dass nur autorisiertes Personal an Bord seines Schiffes gehen darf und er kann immer nach seiner offiziellen Lizenz und / oder seinem Personalausweis fragen. Beamte sind berechtigt, an Bord zu gehenÖ:- Quarantäne Ärzte -Suezkanal Inspektoren -Imm. Offiziere
Unterschreiben Sie keine Gutscheine / Rechnungen für nicht erbrachte Dienstleistungen. p>
Alle Gutscheine / Rechnungen sollten den Betrag und die Art des angeforderten Dienstes angeben. Vor der Unterzeichnung eines vorgelegten Dokuments sollte der Meister die Notwendigkeit eines bestimmten angebotenen Dienstes klären. P>
Der angeforderte Service sollte vor der Unterzeichnung in zufriedenstellender Weise erbracht werden. Unterschreiben Sie kein leeres Papier. Kein Leerzeichen unter Signatur. P>
Bewahren Sie immer eine Fotokopie unterschriebener Papiere an Bord auf. Alle Spirituosen (inkl. Weine) und überschüssige Zigaretten müssen ordnungsgemäß manifestiert werden und zusammen mit irgendwelchen "x" eingestuften Materialien vor der Ankunft in den Lagerraum gelegt werden und von dem Zollbeamten verlangt / auf die Versiegelung bestehen. P>
Offiziere / Besatzungsmitglieder, die gewarnt werden sollen, dies zu tun oder auf andere Weise zu verschicken, können verhaftet und wegen "Schmuggels" angeklagt werden. p>
Aus Gründen der guten Ordnung sollte der Kapitän eine E-Mail an die Royal Swiss Agency senden, wenn er den Kanal betritt, der den Namen des Schiffskäufers und die Art der erbrachten Dienstleistung angibt. p>
Dies gilt auch dann, wenn während der Fahrt mit dem Schiffskanal / Hafen keine Dienste angefordert / erbracht wurden. p>
Die folgenden Dokumente und Zertifikate sollten an Bord von Schiffen sein, die den Kanal passieren: p>
Suezkanal-Sondertonnagezertifikat und Berechnungsblatt, ausgestellt von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft, (in Ermangelung dieses Zertifikates wird die SCA Maut auf eine provisorische Tonnage berechnen, normalerweise auf Grt. (Certificate of Registry, zeigt den letzten Schiffsnamen und gegenwärtige Eigentümer GA / Maschinenraum / Kapazitätsplan. p>
Statistische Erklärung p>
Kopien von Frachtmanifesten und Konnossementen (Gefährliche / radioaktive Fracht sollte ordnungsgemäß manifestiert sein und Stauplan von einer zuständigen Behörde des Verladehafens verifizieren lassen). p>
Erklärung zur Verwendung von Doppelbodentanks und den unteren Teilen der Hochtanks. p>
Erklärung zu Schiffen in Vorschaltgeräten p>
Erklärung über den Zustand der Schiffbarkeit Klassifizierungszertifikat. p>
Alle anderen bekannten Dokumente / Zertifikate, die ein seetaugliches Handelsschiff an Bord des Kapitäns haben sollte, müssen von der Royal Swiss Agency verschiedene Formulare ausfüllen, die ihm per E-Mail zugestellt wurden. p>
Alle Schiffe, die durch den Kanal fahren, müssen Ankerboote von der Canal Mooring and Light Company mieten. p>
Alle Boote sollen dem Schiff helfen, in den Kanalhäfen anzulegen, im Notfall oder Notfall. p>
Das Schiff muss mit Hebemitteln von 4 Mts ausgerüstet sein. Kapazität, mit gültigem Zertifikat und muss in einer Position gut von den Schiffspropellern installiert werden. p>
Das Schiff kann mit einem tragbaren Projektor geliefert werden. In diesem Fall ist eine spezielle Installation erforderlich. Der so genannte schwimmende Projektor wiegt etwa 1, 5 Meter, und das Schiff sollte geeignete Mittel zum Heben bieten. P>
Schiffe sollten ununterbrochenen Strom für den reibungslosen und kontinuierlichen Betrieb des Projektors liefern. p>
Aus Sicherheitsgründen müssen die elektrischen Kabel und Anschlüsse, die zur Projektorposition führen, dauerhaft befestigt und installiert sein. p>
In der Nähe des Projektors muss eine gasdichte Anschlussdose fest installiert sein. p>
Unabhängig davon, ob Sie einen eigenen oder einen gemieteten Projektor haben, werden zwei Landelektriker an Bord gehen, um den Projektor während des Transports zu bedienen. p>
Unterkunft sollte für sie bereitgestellt werden. Das Schiff sollte die oben genannten Bedingungen erfüllen und ansonsten nur während des Tages verladen werden. P>
Wenn außerdem die Mängel nicht bis zum dritten aufeinanderfolgenden Transport behoben werden, wird eine Geldstrafe von USD 4.300 verhängt. p>
Suezkanal Transit-Guide südwärts
Festes Ankunftslimit: 1900 HRS südlich von 31 28,7 N Bei günstigen Navigationsbedingungen verlängert sich die Grenzzeit für Ankünfte aus Norden wie unten gezeigt. p>
A) Bei Ankunft zwischen 1900 und 2100 Uhr können solche Schiffe dem ersten Konvoi in Richtung Süden gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 3% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von SDR 7000 beitreten. P>
B) Bei einer Ankunft nach 21:00 Uhr und bis 22:00 Uhr können solche Schiffe dem 1. Konvoi in Richtung Süden noch gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 5% der normalen Transitgebühren mit einem Höchstbetrag von 10500 SZR beitreten. P>
C) Schiffe, die nach 22000 Stunden eintreffen, können beitreten, sofern es die Verkehrsbedingungen erlauben, dem 1. Konvoi in Richtung Süden gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 10% der normalen Transitgebühren mit einem Höchstbetrag von 20000 SZR. P>
Bewegung des Konvois: Von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr p>
Festes Ankunftslimit: 03:00 Uhr LT südlich von 31 28,7 N Bei günstigen Navigationsbedingungen verlängert sich die Grenzzeit für Ankünfte aus Norden wie unten gezeigt. p>
a) Schiffe, die zwischen 03:00 und 04:00 Uhr ankommen, können dem zweiten Konvoi in Richtung Süden gegen Zahlung eines Aufschlags in Höhe von 3% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von SDR 7000 beitreten. p>
b) Schiffe, die nach 04:00 Uhr und bis 05:00 Uhr ankommen, können gegen einen Zuschlag in Höhe von 5% der normalen Transitgebühren mit einem Maximum von 10500 SZR dem zweiten Konvoi in Richtung Süden beitreten. p>
c) Schiffe, die nach 05:00 Uhr ankommen, können dem zweiten nach Süden fahrenden Konvoi bei entsprechenden Verkehrsbedingungen gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 10% der normalen Transitgebühren mit einem Höchstbetrag von 20000 SZR beitreten. p>
d) Schiffe, die gemäß Circ Nr. 2/2003, 3/2003 dem zweiten Konvoi nach Süden folgen dürfen. Wenn sie nach Ablauf der in Punkt (a) genannten Frist ankommen, müssen sie einen Zuschlag von 8% des normalen Transitbeitrags zahlen mit einem Maximum von 17000 SDR, und 10%, wenn sie nach der in den Punkten (b, c) angegebenen Grenzzeit mit einem Maximum von SDR 20000 ankommen. p>
Bewegung des Konvois: Von 06:30 Uhr bis 09:00 Uhr p>
Alle Gutscheine / Rechnungen sollten den Betrag und die Art des angeforderten Dienstes angeben. p>
Vor dem Unterzeichnen eines vorgelegten Dokuments sollte der Meister die Notwendigkeit eines bestimmten angebotenen Dienstes klären. p>
Der angeforderte Dienst sollte vor der Unterzeichnung in zufriedenstellender Weise erbracht werden. p>
Unterschreiben / stempeln Sie kein leeres Papier. Kein Leerzeichen unter Signatur. P>
Bewahren Sie immer eine Fotokopie unterschriebener Papiere an Bord auf. p>
Alle Spirituosen (inkl. Weine) und überschüssige Zigaretten müssen vor dem Eintreffen ordentlich aufgedruckt sein und zusammen mit irgendwelchen "x" eingestuften Materialien in den Lagerraum gebracht werden und von dem Zollbeamten eine Versiegelung verlangen / verlangen. p>
Offiziere / Besatzungsmitglieder, die gewarnt werden sollen, dies zu tun oder auf andere Weise zu verschicken, können verhaftet und wegen "Schmuggels" angeklagt werden. p>
Aus Gründen der guten Ordnung sollte der Kapitän eine E-Mail an die Royal Swiss Agency senden, wenn er den Kanal betritt, der den Namen des Schiffskäufers und die Art der erbrachten Dienstleistung angibt. p>
Dies gilt auch dann, wenn während der Fahrt mit dem Schiffskanal / Hafen keine Dienste angefordert / erbracht wurden. p>
Suezkanal-Sondertonnagezertifikat und Berechnungsblatt, ausgestellt von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft, (in Ermangelung dieses Zertifikates wird die SCA Maut auf eine provisorische Tonnage in der Regel auf BRT erheben.)
Certificate of Registry, zeigt den Namen des letzten Schiffs und aktuelle Besitzer p>
GA / Maschinenraum / Kapazitätsplan p>
Statistische Erklärung p>
Kopien von Frachtmanifesten und Konnossementen (Gefährliche / radioaktive Fracht sollte ordnungsgemäß manifestiert werden und Stauplan von einem kompetenten verifizieren lassen Autorität des Ladeanschlusses). p>
Erklärung zur Verwendung von Doppelbodentanks und den unteren Teilen der Hochtanks. p>
Erklärung zu Schiffen in Ballast p>
Erklärung über den Zustand der Schiffbarkeit p>
Klassifizierungszertifikat p>
Alle anderen bekannten Dokumente / Zertifikate, die ein seetüchtiges Handelsschiff an Bord haben sollte. Der Master muss verschiedene Formulare ausfüllen, die ihm vom Agenten ausgehändigt werden. P>
Kanalprojektor: p>
Alle Schiffe, die den Kanal passieren, müssen einen Kanalprojektor an Bord haben, der in der Lage ist 1800 Meter zu beleuchten. p>
Schiffe, die Erdölprodukte (oder brennbare Substanzen), LPG / LNG, transportieren, sollten einen eigenen "gasdichten" Projektor haben. p>
Schiffe mit Bulbusbogen müssen auch einen eigenen Projektor haben, sofern sich ihr Bug nicht um 10 Fuß unter dem Meeresspiegel befindet, um das Absenken und Heben nicht zu gefährden, um ein hohes Unfallrisiko zu vermeiden. p>
Schiffe, die ihren eigenen Projektor haben, müssen von einem zugelassenen Typ sein und über ein Musterprüfzertifikat verfügen, das von einer zuständigen anerkannten Behörde ausgestellt wurde und den Canal-Regeln entspricht. p>
Das Schiff kann mit einem tragbaren Projektor geliefert werden. In diesem Fall ist eine spezielle Installation erforderlich. p>
Der so genannte schwimmende Projektor wiegt ungefähr 1,5 m, und das Schiff sollte geeignete Mittel zum Heben bereitstellen. p>
Schiffe sollten ununterbrochenen Strom für den reibungslosen und kontinuierlichen Betrieb des Projektors liefern. p>
Aus Sicherheitsgründen müssen die elektrischen Kabel und Anschlüsse, die zur Projektorposition führen, dauerhaft befestigt und installiert sein. p>
In der Nähe des Projektors muss eine gasdichte Anschlussdose fest installiert sein. p>
Unabhängig davon, ob Sie einen eigenen oder einen gemieteten Projektor haben, werden zwei Landelektriker an Bord gehen, um den Projektor während des Transports zu bedienen. p>
Unterkunft sollte für sie bereitgestellt werden. Das Schiff sollte die oben genannten Bedingungen erfüllen, ansonsten nur während der Tageszeit. Wenn die Mängel nicht bis zum dritten aufeinanderfolgenden Transport behoben werden, wird eine Geldstrafe von USD 4.300 verhängt. P>